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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Transfersozialplan, Transferagentur und Transfergesellschaft

Bundesregierung und Bundesagentur für Arbeit denken schon an die Zeit nach der Kurzarbeit. Viele Unternehmen können sich diese für max. sechs bis acht Monate leisten. Danach würden zwangsläufig Entlassungen anstehen. Hier soll die Idee der Transfergesellschaft neu belebt werden: Als Transfer nicht nur zu einem anderen Arbeitgeber, sondern nach der Krise auch zurück zum bisherigen …

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Veröffentlicht am: 11. Mai, 2009 von RA Michael W. Felser
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Höhe der Abfindung

Je höher, desto besser. Eine bestimmte Abfindungshöhe oder Abfindungsformel ist aber gesetzlich nicht festgelegt; es gibt nicht einmal einen Rechtsanspruch auf eine Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung durch den Arbeitgeber. Und das in der Wirtschaftskrise. In den meisten Unternehmen beruhen Abfindungszahlungen auf

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Veröffentlicht am: 10. Mai, 2009 von RA Michael W. Felser
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BVerwG: Altersgrenze nach LVO NRW unwirksam

Das Bundesverwaltungsgericht mit mehreren Urteilen vom 19.02.2009 die Altersgrenze für Beamte in NRW wegen Unwirksamkeit der entsprechenden Regelungen in derr Laufbahnverordnung (LVO) gekippt. Der Volltext der Urteile liegt jetzt vor. In dem meist zitierten Verfahren mit dem Aktenzeichen 2 C 18.07 hat das Bundesverwaltungsgericht zu den Folgen seiner Entscheidung Stellung bezogen:

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Veröffentlicht am: 4. Mai, 2009 von RA Michael W. Felser
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Punkte bei der Sozialauswahl

Die meisten Unternehmen setzen bei der Sozialauswahl auf Punkteund damit auf Sicherheit. Grund ist dafür, dass das Gesetz in § 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) zwar die vier Sozialauswahlkriterien (Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung) nennt, aber nicht, wie diese zu gewichten sind. Sind vier Kinder höher einzuordnen als

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Veröffentlicht am: 4. Mai, 2009 von RA Michael W. Felser
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Kurzarbeitergeld mit dem Rechner berechnen

Wenn Sie die Höhe Ihres Kurzarbeitergeldes anrechnen wollen, das Sie zusätzlich zum Gehalt von Ihrem Arbeitgeber bekommen, können Sie unseren Kurzarbeitergeldrechner dazu nutzen. Sie können damit vor allem Ihre Gehaltsabrechnung in der Kurzarbeitsphase auf Richtigkeit überprüfen. Sie brauchen dafür nur 1 / 5 ( 1 vote )

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Veröffentlicht am: 4. Mai, 2009 von RA Michael W. Felser
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