RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Die Güteverhandlung (auch Gütetermin genannt) am Arbeitsgericht wird wenige Wochen nach Eingang der Klage beim Arbeitsgericht anberaumt. Die Güteverhandlung dient der Erörterung der Sach- und Rechtslage und der Möglichkeiten, eine gütliche Einigung zu finden. Im Gütetermin ist nicht die ganze Kammer (Berufsrichter plus zwei ehrenamtliche Richter), sondern „nur“ die oder der Vorsitzende Richter der jeweiligen …
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Warum man in der Krise bei Beförderungen und Änderungen des bestehenden Arbeitsvertrags vorsichtig sein sollte, kann man bei RED TAPE nachlesen. Mit Beförderungen und einvernehmlichen Versetzungen bei neuem Arbeitsvertrag versuchen manche Arbeitgeber von langer Hand, das ungewollte Ergebnis einer Sozialauswahl zu manipulieren. So wird man z.B.
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Verpflichtet sich der Arbeitgeber in einem gerichtlichen Vergleich, ein Arbeitszeugnis nach einem Formulierungsvorschlag des Arbeitnehmers zu erteilen, von dem er nur aus wichtigem Grund abweichen darf, dann sind Abweichungen nur gestattet, soweit der Vorschlag Schreibfehler oder grammatikalische Fehler oder inhaltlich unrichtige Angaben enthält, für die
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Kündigung mit Ansage. Das Arbeitsrecht 2009 wird von schlechten Nachrichten für Arbeitnehmer beherrscht. Ohnmacht macht sich breit. Dabei kann man als Arbeitnehmer schon einiges tun, um sich auf den GAU (grösster anzunehmender Unfall) vorzubereiten – die Kündigung. Was man als Arbeitnehmer schon jetzt vorbeugend tun kann, habe ich in einem SWR 1 Interview am Samstag, …
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Die Höhe des Kurzarbeitergeldes sollte jeder Betriebsrat anhand des Entgelts der untersten Entgeltgruppe und des durchschnittlichen Entgelts einmal mit unserem Kurzarbeitergeldrechner durchrechnen, bevor er das „okay“ zur Einführung von Kurzarbeit gibt. Der Betriebsrat hat beim „ob“ und „wie“ von Kurzarbeit
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