Die Höhe des Kurzarbeitergeldes sollte jeder Betriebsrat anhand des Entgelts der untersten Entgeltgruppe und des durchschnittlichen Entgelts einmal mit unserem Kurzarbeitergeldrechner durchrechnen, bevor er das „okay“ zur Einführung von Kurzarbeit gibt. Der Betriebsrat hat beim „ob“ und „wie“ von Kurzarbeit

mitzubestimmen. Auf unseren Seiten zum Thema Kurzarbeit finden Betriebsräte und Arbeitnehmer weiterführende Informationen.  Zu unseren Veranstaltungen zum Arbeitsrecht 2009 sind Sie gerne willkommen. Auf unseren Kanzleiseiten finden Sie weitergehend Informationen in unserem Special „Kurzarbeit“. Wir werden ab Montag ausserdem einen Rechner zur Berechnung des Kurzarbeitergelds auf unseren Seiten zur Verfügung stellen. Ausserdem empfehlen wir unseren Fachbeitrag (Felser/Willmann, Der Betriebsrat als Krisenmanager, gefragter denn je) in der Arbeitsrecht im Betrieb (AiB) 2009, 161 ff..

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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