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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Legale Pflegekräfte für die häusliche Pflege

Über die schwierige Situation von Angehörigen, die über 24 h eine häusliche Pflege für Eltern oder Schwiegereltern im gewohnten Umfeld sicherstellen wollen, berichtet die Stiftung Warentest in Heft Mai 2009. Die Rechtslage bei den beliebten osteuropäischen Pflegekräften ist kompliziert; in der Praxis gibt es bei den Anbietern und Vermittlern viele schwarze Schafe. Wir hatten bereits …

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Veröffentlicht am: 27. April, 2009 von RA Michael W. Felser
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Kündigung: Während Arbeitsunfähigkeit auf Facebook gesurft

In der Schweiz ticken die Uhren doch etwas anders als bei uns. Jedenfalls beim Thema Kündigung. So glaubt das Schweizer Versicherungsunternehmen National Suisse, eine Mitarbeiterin zu Recht kündigen zu können, weil diese während einer eintägigen Krankschreibung von zu Hause auf Facebook zugegriffen hatte, berichtet der Standard. Die Begründung für

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Veröffentlicht am: 26. April, 2009 von RA Michael W. Felser
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Aufhebungsvertrag und Rechtsschutzversicherung

Wenn man uns am meisten braucht, helfen wir Ihnen nicht. Ihre Rechtsschutzver(un)sicherer. So konnte man branchenweit das Gebahren der Rechtsschutzversicherer beim Thema Aufhebungsvertrag beschreiben. Anwaltskosten? Nein – Danke! Verhandeln Sie mal schön selber, lieber Versicherter oder lassen Sie sich doch die angedrohte Kündigung geben. Ihr Arbeitgeber macht doch nur Spaß. Erst wenn er die Drohung …

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Veröffentlicht am: 22. April, 2009 von RA Michael W. Felser
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Erst erwischt es D1, dann JURIS

Juris meldet: „Systemfehler. Gestern D1 heute Juris. Derselbe Virus, derselbe Hacker? Mobiltelefon und JURIS bestimmen das Leben des modernen Anwalts. Schadensersatz

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Veröffentlicht am: 22. April, 2009 von RA Michael W. Felser
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Kündigung tariflich Unkündbarer

Unkündbare kündigen? Das Undenkbare denken? Die meisten Unternehmen wählen statt der Kündigung unkündbarer Arbeitnehmer, die natürlich meist nicht unkündbar sind, sondern nur tariflich besonders vor Kündigung geschützt, den eleganteren Weg. In letzter Zeit häufen sich solche Mandate. Heute hatte ich wieder einen Unkündbaren (29 Jahre Betriebszugehörigkeit, 60 Jahre alt) mit einem Aufhebungsvertrag in der Praxis. …

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Veröffentlicht am: 21. April, 2009 von RA Michael W. Felser
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