RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Wir hatten bereits im Zuge der Fussballwunder bei EM und WM und zu Weihnachten berichtet, dass die verbreitete Praxis, Geschäftsfreunde mit Fussballtickets und Karten für VIP Lounges zu beglücken, unangenehme Folgen nach sich ziehen kann, strafrechtlich, steuerrechtlich und arbeitsrechtlich. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat jetzt deutlich gemacht, dass die Annahme schon eines einzigen Tickets für eine …
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Einem Mandanten von mir, der im Bereich FKS (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) eingesetzt ist, wurde die Polizeizulage gestrichen, weil er keine Schußwaffe trägt. Das scheint aber zwei Urteilen von Oberverwaltungsgerichten (OVG NW und OVG Berlin) zu widersprechen, die eine Befugnis zum Führen von Schußwaffen nicht voraussetzen. Der Dienstherr will die Weitergewährung der Polizeizulage aber von der Absolvierung …
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Betriebsratsschulungen sind eine angenehme Abwechslung im Anwaltsalltag. Irgendwie auch anstrengend, schliesslich muss das Seminar gut vorbereitet werden, was meistens ein, zwei lange Abende kostet. Aber auch entspannend, weil man auf der Schulung Zeit hat. Zeit um die Dinge nicht nur bis in alle Details rechtlich zu durchdringen, sondern auch Zeit, um die praktische Seite der …
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Na, so schlimm wird es wohl nicht kommen. Trotzdem stellt die derzeitige Inanspruchnahme von Insolvenzgeld durch die Arbeitnehmer insolventer Unternehmen die Bundesagentur vor eine Herausforderung. Die Welt meldet schon, der Bundesagentur geht das Geld aus. Das Insolvenzgeld. 43 % des Etats für 2009 sind schon verbraucht, Creditreform rechnet für 2009
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Na ja, man ist ja einiges gewohnt als Blogger. Da liest man immer wieder im Internet und in den Medien: „Bei einer Kündigung können sie Klage auf Wiedereinstellung erheben“ oder „vor dem Landesarbeitsgericht klagt der B.P.Rominent“ auf Wiedereinstellung. Gemeint ist damit aber,
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