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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Kein Dienstwagen bei Krankheit mehr?

Das Arbeitsgericht Stuttgart hat entschieden, dass ein Arbeitgeber einem arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmer den Dienstwagen entziehen darf. Das gelte jedenfalls nach Auslaufen der sechswöchigen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle. Im von 5 / 5 ( 1 vote )

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Veröffentlicht am: 17. März, 2009 von RA Michael W. Felser
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Twitter für den Anwalt oder besser nicht?

Zur Frage, ob Twitter nützlich oder überflüssig oder gar der Information Overkill ist, gibt es humorvolle, ernste und diskursive Beiträge, auf die man zu dieser Frage einfach verweisen kann. Vor allem

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Veröffentlicht am: 15. März, 2009 von RA Michael W. Felser
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Betrug bei Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld

Kurzarbeit ist nicht nur in den Medien und Betrieben, sondern auch in der Anwaltspraxis ein Thema. Meist bewegt sich die Beratung auf der Schnittstelle von Arbeitsrecht und Sozialrecht, aber ich wage die Prognose, dass auch die Strafverteidiger mit dem Thema zu tun bekommen. Ein Mandant von mir, der bei einem Unternehmen der Baubranche arbeitet, hat …

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Veröffentlicht am: 15. März, 2009 von RA Michael W. Felser
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Videotraining für den Aktenvortrag

Der Aktenvortrag (Kurzvortrag) ist die Ouvertüre für die mündliche Prüfung und will daher trainiert sein. Schon im Referendariat kann ein souveräner Stil beim Aktenvortrag das Stationszeugnis anheben und damit auch die Examensnote beeinflussen. Unabhängig davon, ob

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Veröffentlicht am: 10. März, 2009 von RA Michael W. Felser
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Arbeitsgericht Dortmund: Kündigung im Brötchenfall unwirksam

Das Arbeitsgericht Dortmund hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Bäckers im sog. Brötchenfall wegen aus formalen Gründen unwirksam ist (wir berichteten). Der Grund:

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Veröffentlicht am: 10. März, 2009 von RA Michael W. Felser
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