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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

VW: Betriebsratschef geht in den Knast

Wie der Kölner Stadtanzeiger soeben berichtet, hat das Landgericht Braunschweig den früheren Betriebsratschef von VW im Zusammenhang mit der Affäre um den früheren VW – Manager Peter Hartz wegen Untreue und sog. Lustreisen auf Kosten des Unternehmens zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Eine Strafaussetzung zur Gewährung ist daher zunächst nicht …

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Veröffentlicht am: 22. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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LPVG NRW 2007 mit Wahlordnung

Das neue LPVG NRW (Inkraftgetreten im Oktober 2007) Die Wahlordnung (WO-LPVG NRW)

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Veröffentlicht am: 21. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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Kündigung wegen Raucherpause ohne Stechuhr

Ein Arbeitnehmer, der entgegen entsprechenden betrieblichen Regelungen ohne auszustechen in die Raucherpause geht, riskiert die Kündigung – auch ohne vorherige Abmahnung – wegen Arbeitszeitbetrugs, berichtet die FAZ. Das gilt auch bei kurzen Raucherpausen von weniger als

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Veröffentlicht am: 21. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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Kita-Streik: Mutti beim Chef, Kevin allein zu Haus?

Eigentlich ist zu diesem Thema ja schon alles gesagt (Juracity berichtete). Wegen der großen Nachfrage noch mal die Normenkette: § 616 BGB, 1626 BGB, § 45 SGB V. Mama oder Papa müssen Kevin nicht ohne Aufsicht alleine zu Haus lassen, bloß weil in der Kita gestreikt wird. Allerdings

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Veröffentlicht am: 21. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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Ticketskandal: Männerdiskriminierung bei WM Karten?

Man kann es nicht glauben. Sind Freigetränke für Frauen in der Disco oder gar die Damenwahl eine Geschlechtsdiskriminierung von Männern? Die Österreicher diskutieren zur Zeit, ob es eine sexuelle Diskriminierung von Männern darstellt, dass diese bis zu 87 % mehr für ein Fussballticket

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Veröffentlicht am: 21. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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