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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Bahn: Schadensersatzklage gegen GdL ruht

jedenfalls ist der anberaumte Termin auf unbestimmte Zeit vertagt worden, teilte das Arbeitsgericht Frankfurt mit (18 Ca 8787/07, Klage vom 10.07.oauf Ersatz von 5 Mio. Euro). Das geht nicht gegen den Willen der Parteien, sondern nur auf Antrag beider Parteien. Man darf daher annehmen, dass

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Veröffentlicht am: 5. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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Sport & Recht: Keine Weiterbeschäftigung für Veneberg

blog.juracity.de hatte über die Entfristungsklage des niederländischen Radprofis Thorwald Veneberg gegen seinen Arbeitgeber, das Team Rabobank, berichtet. Der Radler hatte sein Begehren auf das niederländische Arbeitsrecht gestützt, wonach einem Arbeitnehmer, der länger als 36 Monate bei dem selben Arbeitgeber beschäftigt ist oder über vier berfristete Arbeitsverträge beschäftigt worden ist, ein Anspruch auf unbefristete Weiterbeschäftigung zukommt.

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Veröffentlicht am: 5. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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Weihnachtsfeier: Und dann nur noch den Chef geküßt…

Wie t-online mitteilt, soll es auf der Weihnachtsfeier um die schöne Werbefachfrau Isabel geschehen sein. Im Alkoholnebel am Tag danach tauchten schwach die Erinnerungen an leidenschaftliche Küsse, innige Umarmungen und intime Gespräche auf. Es war Harald;

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Veröffentlicht am: 5. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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AG München: Festhalten im Bus auch im Sitzen!

Das Amtsgericht München hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Betreiber öffentlicher Verkehrsmittel dafür haftet, wenn in einem Bus jemand zu Schaden kommt. Grundsätzlich wohl schon; aber vorliegend hatte sich die Klägerin nach Auffassung des Gerichts nicht hinreichend festen Halt verschafft. Was war passiert ?

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Veröffentlicht am: 5. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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Weihnachtsfeier: Trunksturz Arbeitsunfall?

Feucht-fröhlich verlaufende Weihnachtsfeiern bergen wie andere Festivitäten, bei denen erheblicher Alkoholgenuß im Spiel ist, die Gefahr in sich, daß es zu Unfällen kommt. Im Zusammenhang mit betrieblichen Weihnachtsfeiern stellt sich dann die Frage, ob ein Arbeitsunfall im Sinne der gesetzliche Unfallversicherung vorliegt. Das SG Frankfurt hat sich mit seinem Urteil vom 24.01.2006 – 10 SU …

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Veröffentlicht am: 5. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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