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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Mobbing in der Welt

Richtig. In der Zeitung „Welt am Sonntag“ und in Welt Online. Dort wird Rechtsanwalt Felser mit seiner These zitiert, dass es erstaunlicherweise nur Führungskräften gelingt, Schmerzensgeld wegen Mobbing vor den Arbeitsgerichten durchzusetzen. Aktueller Anlass ist ein Urteil

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Veröffentlicht am: 5. November, 2007 von RA Michael W. Felser
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Übungsleiterpauschale: Gib dem Trainer mehr Geld …

das mag nicht jeder Fan des FC Köln angesichts der akuten Bilanz hören. Daum braucht sicher nicht mehr Geld, aber der Trainer vom Verein um die Ecke. Das kostet den Verein nicht mehr, denn jetzt geht mehr steuerfrei als vorher. Schluß mit Fahrgeld, Nachtarbeit und anderen Verrenkungen. 2100 Euro im Jahr können jetzt rückwirkend ab …

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Veröffentlicht am: 4. November, 2007 von RA Michael W. Felser
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Gegner: 400 % unterhalb des ortsüblichen …

Aus dem Schriftsatz eines Gegners: „Der vertraglich vereinbarte Pachtzins liegt vorliegend bei 1 Euro; 400 % unterhalb des ortsüblichen Mietzinses von 5 Euro/qm.“ Tja. A) muß man halt bei Verhandlungen unter Kaufleuten aufpassen und b)

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Veröffentlicht am: 3. November, 2007 von RA Michael W. Felser
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Ab 1.11.2007: Wolf duldet keinen Widerspruch

IM Wolf (nein, nicht der aus der DDR, sondern der aus NRW und zwar der hiesige InnenMinister) hat die Möglichkeit für Bürger abgeschafft, gegen Verwaltungsakte der Verwaltung Widerspruch einzulegen und verkauft es auch noch als bürgerfreundliche Massnahme. Jetzt könne sofort geklagt werden, ohne lange Umwege. Super! Der Spruch könnte aus einem Desinformationsministerium stammen. Wieder einmal

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Veröffentlicht am: 2. November, 2007 von RA Michael W. Felser
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BSG: Krankenkasse muss nicht für Krankenhauswechsel aus religösen Gründen zahlen

Das Bundessozialgericht hatte sich mit einem Mitglied der Zeugen Jehovas zu befassen. Bei dieser Religionsgruppe sieht man die Gabe von Fremdblutprodukten skeptisch. Genau dies hielten die Ärzte im Klinikum Augsburg für die Durchführung einer akuten Herznotoperation jedoch für absolut zwingend. Andernfalls sahen die Ärzte keine Möglichkeit, die Operation vorzunehmen. Allerdings waren Ärzte im Krankenhaus Fulda …

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Veröffentlicht am: 2. November, 2007 von RA Michael W. Felser
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