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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Gesichtserkennung: jetzt online für jedermann …

Testen Sie, wie gut man Sie mit einem Gesichtsscanner erkennen könnte. Habe heute dieses lustige Experiment gemacht. Beruhigende Erkenntnis: Die Technologie ist tatsächlich noch nicht so fortgeschritten. Man würde mich glatt mit Bruce Willis und Al Pacino verwechseln. Hätte schlimmer kommen können. Auf der Internetseite

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Veröffentlicht am: 3. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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BGH Urteil: Ärzte und Werbung; der Zahn ist gezogen

Obwohl auch bei Freiberuflern inzwischen anerkannt ist, dass diese ein zulässiges Werbebedürfnis haben können, herrscht zum Beispiel unter den Ärzten und Zahnärzten erhebliches Unverständnis zu einzelnen Regelungen. So war es bisher Ärzten und Zahnärzten nicht gestattet, in der Werbung in Berufskleidung dargestellt zu werden. Dies wurde mit dem Wortlaut von § 11 Abs. 1 S. …

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Veröffentlicht am: 3. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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Kündigungsübergabe am letzten Tag: Arbeitgeber trägt Risiko

Das Risiko des verspäteten Zugangs einer Kündigungserklärung durch den Arbeitgeber trägt dieser selbst beim Ausschöpfen des Termins zur Kündigung bis zum letzten Tag, entschied das LAG Köln, Urteil vom 10.04.2006, 14 (4) Sa 61/06. Im entschiedenen Fall wollte der Arbeitgeber erst am Abend des letzten Tages des Monats dem Arbeitnehmer die Kündigungserklärung am Arbeitsplatz übergeben. …

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Veröffentlicht am: 3. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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Pflegestatistik – Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung

Die Pflege ist ins Gerede gekommen und jeder ist gut beraten sich beizeiten, so er noch keine Pflege benötigt, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Die Pflegestatistik 2005, erstellt vom Statistischen Bundesamt und erschienen am

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Veröffentlicht am: 3. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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OVG Münster: Viagra & Co. dürfen nicht grundsätzlich von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossen werden

Arbeitnehmer sind regelmäßig gesetzlich versichert. Die Leistungen der gesetzlichen Versicherungen ergeben sich aus deren Katalogen. Arbeitnehmer, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, können sich privat versichern.

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Veröffentlicht am: 3. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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