RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Uff, ein anstrengender Tag war der Freitag mit außergewöhnlich vielen und außergewöhnlich langen Telefonaten. So gegen sechs am Abend sehnte ich das Wochenende herbei – schnell noch die Notiz über das letzte Telefonat fertigen, dann noch dies und das… Die Notiz habe ich schnell selbst getippt – da klingelt wieder das Telefon. Während des Telefonates …
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Miteinander spielende und sich dabei verletzende Kinder haben keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. So hat kürzlich das Landgericht Coburg (Az.: 33 S 54/07) in einem Berufungsverfahren entschieden und die Klage eines Zehnjährigen gegen seine gleichaltrigen Spielkameraden abgewiesen.
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für eine personenbedingte, genauer krankheitsbedingte Kündigung, entschied gestern das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 12.07.2007 Aktenzeichen 2 AZR 716/06) und verpasste damit allen Hoffnungen von Schwerbehinderten und langzeiterkrankten Arbeitnehmern einen kleinen Dämpfer. Nach § 84 Abs. 2 SGB IX klärt
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wünscht Ihnen das Team der Kanzlei Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte an diesem Wochenende. Endlich hält der Sommer auch bei uns Einzug und belohnt die Daheimgebliebenen oder Nochnichweggefahrenen oder -geflogenen mit strahlendem Sonnenschein und Sommerhitze. Einer der Lieblingsbeschäftigungen der Deutschen bei Sommerwetter ist das Grillen. Deshalb stellen wir Ihnen auf unseren Kanzleiseiten ein Merkblatt
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Das Verwaltungsgericht Köln (Az.: 23 K 4180/03 u.a.) hat am Mittwoch vier Klagen gegen die Erhebung einer „Sexsteuer“ im Jahre 2004 abgewiesen; in einem weiteren Fall hat es der Klage hingegen stattgegeben. Die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Köln vom Dezember 2003 sei im wesentlichen rechtswirksam, urteilten die Richter.
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