RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Wie sich aus einer Pressemeldung des Justizministeriums Rheinland-Pfalz vom 09.07.2007 ergibt, wird die Grenze für das Absehen von Strafe für den Besitz von Haschisch und Marihuana von zehn auf sechs Gramm gesenkt. Entgegen der oft zu vernehmenden Annahme, Besitz der „weichen Drogen“ zum Eigenverbrauch sei nicht strafbar, (more…)
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Der Angeklagten lag mit der städtischen Bauaufsichtsbehörde im Streit. Die Stadt schickte einen Vollstreckungsbeamten, welcher bei dem Angeklagten einen Betrag in Höhe von € 150,00 eintreiben sollte. Der Angeklagte wies – wohl zutreffend – darauf hin, der Betrag werde jedenfalls derzeit nicht gechuldet, worauf die Vollstreckung nicht erfolgte, jedoch der Beamte darauf bestand, bei Fälligkeit …
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Ein ehemaliger, für die Beschaffung von Computertechnik und Software zuständiger, 53jähriger, ehemaliger Mitarbeiter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde am 04.07.2007 durch das Landgericht Bonn wegen Bestechlichkeit und Untreue in 89 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Danach hat der Angeklagte, welcher (more…)
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nein, nein, es geht nicht darum, dass Mehdorn den Lokführern das Gehalt kürzt, auch wenn der Warnstreik nach Ansicht der Arbeitsgerichte in Düsseldorf und Mainz nicht rechtmässig war. Gehaltskürzungen bei unrechtmässigen Streiks sind zulässig, das haben die Gerichte geklärt. Aber wie ist es mit dem Arbeitnehmern, die wegen der Warnstreiks zu spät am Arbeitsplatz erschienen …
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Das Arbeitsgericht Mainz hat nach dem Arbeitsgericht Düsseldorf vom Vortrag mit drei einstweiligen Verfügungen vom 10.07.2007 die Warnstreiks der Lokführervereinigung GdL erst einmal gestoppt. Die wichtigste der drei Entscheidungen – in Sachen DB Regio zum Aktenzeichen 4 Ga 17/07 ergangen – nachstehend: Tenor: Der Antragsgegnerin wird es bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens Arbeitsgericht Mainz …
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