RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Vor Tagen kam ein Fax. Eine Seite. Irgendeine tabellarische Auflistung – im Zusammenhang mit Dienstzeiten und Anrechnung. Das war der einzige Klartext, der Rest waren Zahlenreihen. Kein Hinweis, für welchen der Kollegen das Fax gedacht war. Kein Name eines Mandanten, keine den Absender identifizierende Fax-Absenderkennung (außer “Fritz!Fax via ISDN”) und auch keine Rufnummer. Wir warten …
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DerBundestag hat das neue Antidopinggesetz, welches die strafrechtliche Ahndung des Handels und des Besitzes verbotener Dopingmittel vorsieht. Die weitere Diskussion, ob Dopingvergehen nicht auch über die Regelungen des Arzneimittelgesetzes ausreichend sanktioniert werden können, dürfte sich damit erübrigen.
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In der Bundesrepublik sterben jährlich nach einer auf der Internetpräsenz des Nachrichtensenders n-tv zitierten Studie des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Münster aus dem Jahr 1997 etwa 850.000 Menschen. Davon versterben etwa 11.000 auf nicht natürliche Weise, ohne daß dieses erkannt wird. Neben rund 2.000 Sterbefälle nach medizinischen Maßnahmen bleiben dabei jährlich auch 1.200 Fälle …
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat in seinem Urteil vom 25. Oktober 2006 – VG 1 A 245.05 – hat die Klage eines wegen gemeinschaftlichen schweren Landfriedensbruchs in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angeklagten Demonstrationsteilnehmers auf Freigabe der tatsächlichen Namen von Polizeibeamten, die im Strafverfahren als Zeugen gegen den ihn ausgesagt hatten, abgewiesen.
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Auf den Beitrag vom 27.06.2007 liegen zwischenzeitlich zwei Kommentare vor. Der erste war derart kraß formuliert, daß er am Ende “gekappt” werden mußte. Den zweiten Kommentar nehme ich zum Anlaß, nachfolgend zu antworten: Sehr geehrter Bekir, es ist natürlich tragisch, (more…)
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