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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Kirchliches Arbeitsrecht: Hengsbach kritisiert ungerechtes Kirchenarbeitsrecht

und fordert u.a. Tarifverträge für kirchliche Einrichtungen. Der Sozialethiker sieht das kirchliche Arbeitsrecht ausgehebelt durch die steigende Zahl der Ausgründung von Servicegesellschaften, Tarifflucht, Haustarife, Verdichtung der Arbeit, Personalabbau und «blühende Ein-Euro-Jobs» bei Diakonie und Caritas, berichtet der Evangelische Pressedienst. In den christlichen Kirchen und ihren Organisationen gilt weder das Betriebsverfassungsgesetz noch das

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Veröffentlicht am: 6. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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Sommerleseclub 2007 in Brühl: Jugendliche lesen wie bescheuert …

so beschreibt den Erfolg des Sommerleseclubs 2007 in Brühl das Internetportal “Lokales Web”. Die Stadtbücherei bietet den Sommerlese-Clubbern 1.600 neue Jugendromane an, deren Anschaffung größtenteils durch Sponsoring

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Veröffentlicht am: 6. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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Einigungsstelle bei Beschwerdestelle nach § 13 AGG

Nach dem Arbeitsgericht Frankfurt hat nun auch das Landesarbeitsgericht Saarbrücken entschieden, dass der Betriebsrat einer Drogeriekette bei der Einrichtung einer Beschwerdestelle nach § 13 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) mitzubestimmen hat. Nach § 98 ArbGG kann ein Antrag auf Errichtung einer Einigungsstelle nur dann abgewiesen werden, “wenn die Einigungsstelle

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Veröffentlicht am: 6. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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Betriebsrat und AGG: Frauen erhalten gleichen Lohn wie Männer

jedenfalls verglichen sich die Beteiligten vor dem Arbeitsgericht Hamburg (Aktenzeichen 17 BV 2/07) laut Taz auf den Antrag des Betriebsrats der Süderelbe Logistik GmbH, der als Interessenvertretung die Lohndiskriminierung wegen § 17 Abs. 2 AGG selbst gerichtlich geltend machen konnte. Die Mitarbeiterinnen verdienten in der Spedition zwischen 269,35 Euro und 335,35 Euro im Monat weniger …

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Veröffentlicht am: 6. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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Piercings und Tattoos im Job? RA Felser auf Bild.T-Online.de

Kann mir mein Chef kündigen, weil ich ein Piercing in der Augenbraue habe? Muss ich meine Tattos entfernen lassen, wenn ich als Rechtsanwaltsgehilfin in einer Anwaltskanzlei oder Grossbude anfangen will? Diese und andere Fragen stellen Leser 5 / 5 ( 1 vote )

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Veröffentlicht am: 6. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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