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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Parteivernehmung? Der tägliche Verstoß gegen das rechtliche Gehör

Wer regelmässig zu Gericht geht, weiss es: An vielen Gerichten wird der Sachverhalt allein aus den Schriftsätzen der Parteien geschöpft, die Vernehmung von Zeugen ist selbst bei Erheblichkeit und entsprechenden Beweisantritten eine Ausnahme, Anträge auf Parteivernehmung lösen allenfalls ein müdes Lächeln aus. Jaja, der Europäische Gerichtshof für die Menschenrecht … Was wie ein Bericht aus …

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Veröffentlicht am: 9. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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Sport & Recht: Einstweilige Verfügung Jan Ullrichs ein Eigentor?

Seit dem Wochenende beackern die Helden der Landstraße oder – je nach Blickwinkel – die rollenden Apotheken zuerst in England, dann in Belgien und schließlich in Frankreich auf der Tour de France wieder den Asphalt. Jan Ullrich hingegen befindet sich im selbstgewählten Ruhestand und ob seines beharrlichen Schweigens wohl auch in gesellschaftlicher Isolation. Der Ruhestand …

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Veröffentlicht am: 9. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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Freie Mitarbeit: Wegen Risiken und Nebenwirkungen besser vorher um Anwalt

Eine Win-Win Situation. Beide haben was davon. Der Auftraggeber spart die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, der freie Mitarbeiter freut sich über ein hohes Netto. Schnell einen Vertrag für freie Mitarbeit beim Steuerberater besorgt. Besser keinen Spassverderber (Rechtsanwalt) fragen. So fangen viele Geschichten an, die am Ende doch beim Anwalt landen. Und sehr teuer werden. Freie Mitarbeit …

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Veröffentlicht am: 7. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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Verschwiegenheitspflicht im Arbeitsvertrag: RA Felser auf Monster.de

Plaudertaschen riskieren ihren Job – Schweigen ist Gold, jedenfalls im Arbeitsverhältnis und über Betriebsgeheimnisse und Geschäftsgeheimnisse. Immer häufiger finden sich im Arbeitsvertrag Verschwiegenheitsklauseln. Auch wer Kundenlisten zum neuen Chef mitnimmt, riskiert sogar ein Strafverfahren. Wenn man seinen Job liebt, sollte man lieber nicht zu viel erzählen und schon gar nicht tratschen. Selbst dem Partner kann …

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Veröffentlicht am: 7. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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Betriebsrente und Jobwechsel: Rheinische Post fragt RA Felser

Private Renten und Job-Wechsel. Firmen müssen Verluste zahlen. titelt die Rheinischen Post zum allerdings nicht rechtskräftigen Urteil des Landesarbeitsgericht München zu gezillmerten Betriebsrenten (JuracityBlog berichtete). Auf dem JuracityBlog finden Sie auch

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Veröffentlicht am: 7. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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