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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

LG Darmstadt: Leiche einbetoniert – lebenslänglich

Das Landgericht Darmstadt hat drei 26, 30 und 32 Jahre alte Männer wegen gemeinschaftlichen Mord aus Heimtücke und  niedrigen Beweggründen zu lebenslanger Haft verurteilt und bei allen dreien die besondere Schwere der Schuld  festgestellt. Die drei Angeklagten, sowie der 24 Jahre alte Türke – ein Friseur – aus Weinheim waren an fingierten Autounfällen und Versicherungsbetrügereien …

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Veröffentlicht am: 19. Juni, 2007 von RA Michael W. Felser
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Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer

Mit der Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer befasste sich das Bundesarbeitsgericht heute (BAG, Urteil vom 19.06.2007 – Aktenzeichen 2 AZR 94/06). Dabei ging es um die Frage, ob die beklagte Arbeitgeberin, das Land NRW, die Zustimmung des Integrationsamtes nach § 85 SGB IX einholen muss, wenn sie einer schwerbehinderten Sonderpädagogin kündigen will, die noch keine sechs Monate …

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Veröffentlicht am: 19. Juni, 2007 von RA Michael W. Felser
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Staatsanwaltschaft Köln: Neuer Behördenleiter

Nachdem im vergangenen Jahr der Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Köln, Jürgen Kapischke zum Leiter der Generalstaatsanwaltschaft (bei dem Oberlandesgericht Köln) ernannt worden und die Staatsanwaltschaft seitdem lediglich kommissarisch verwaltet worden war, ist am Dienstag Heiko Manteuffel zum neuen LOStA ernannt worden.  Zuvor war dieser seit Juli 2006 er im Rang eines Leitenden Oberstaatsanwalts ständiger Vertreter …

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Veröffentlicht am: 19. Juni, 2007 von RA Michael W. Felser
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SG Gießen: Arbeitsunfall auch bei Verletzung beim Grillfest

Sturzverletzungen bei einem Grillfest können ein Arbeitsunfall sein, wenn der Betriebsrat in Absprache mit dem Arbeitgeber zum Fest geladen hatte. So entschied jetzt das Sozialgericht Gießen (Az.: S 3 U 1215/03) wie aus einer Presseerklärung hervorgeht.

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Veröffentlicht am: 19. Juni, 2007 von RA Michael W. Felser
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Kündigung per SMS unwirksam

so das Oberlandesgericht Wien laut “Die Presse” und kippte

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Veröffentlicht am: 19. Juni, 2007 von RA Michael W. Felser
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