RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Anders als die Vorinstanzen entschied das Bundesarbeitsgericht laut einer heute veröffentlichten Pressemitteilung, dass gewerkschaftliche Streiks, mit denen ein Hauptstreik unterstützt werden soll (sog. Unterstützungsstreik), bei Einhaltung der allgemeinen rechtlichen Regeln für die Ausübung des Streikrechts
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Der Verhandlungsmarathon um T-Service ist beendet. In den frühen Morgenstunden erzielten die Arbeitskampfparteien eine Einigung. “Die Beschäftigten haben dem Unternehmen mit ihrem Streik weitreichende Zugeständnisse abringen können. Die Einkommen sind auf dem bisherigen Niveau gesichert, ein verlängerter Kündigungsschutz sorgt für Perspektive. Gleichzeitig sollen mehr als 4.000 Auszubildende
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Das BAG hat sich in seinem Urteil vom 5. Juni 2007 – 9 AZR 82/07 – mit der Frage des Anspruchs auf Teilzeit während der Elternzeit befaßt. Die Klage einer Elterzeitlerin auf Gewährung einer Teilzeit während der Elterzeit war über zwei Instanzen erfolglos, weil der Klägerin einmal entgegen gehalten worden war, daß ein Antrag auf …
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entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 19.06.2007 – Aktenzeichen 2 AZR 304/06) zugunsten der Deutschen Bahn. Eine Zugansagerin aus Dresden hatte sich über drei Instanzen gegen eine Änderungskündigung der Bahn gewehrt. Nach einer Kündigung muss normalerweise der Arbeitgeber die Tatsachen beweisen, die die Kündigung erforderlich machen (§ 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG). Anders kann …
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Das Landgericht Mosbach (Baden-Württemberg) verurteilte einen 45-Jährigen ehemaligen leitenden Bankangestellter der Sparkasse Tauberfranken am 14.06.2007 wegen Untreue in 168 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Der Bankangestellt hatte 1999 angefangen, Gelder von Konten bestimmter Kunden zugunsten anderer Kunden
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