RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
so das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG Düsseldorf vom 06.05.2010 Aktenzeichen 13 Sa 1129/09).Eine Klausel im Arbeitsvertrag, nach der Rufbereitschaft im üblichen Rahmen und ggf. anfallender Bereitschaftsdienst mit dem normalen Gehalt abgegolten sein soll, ist danach selbst bei einem Chefarzt nicht zulässig. Das Bundesarbeitsgericht 5 / 5 ( 1 vote )
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6 Wochen Urlaub für alle! So lässt sich der aktuelle Trend in der Rechtsprechung zusammenfassen. Grund: In zahlreichen Tarifverträgen (TVÖD, TV-L, Einzelhandel, …) hängt die Dauer des Jahresurlaub s vom Lebensalter ab. Dahinter steckt der Gedanke, dass man im Alter eine längere Erholungsphase braucht und jüngere Menschen belastbarer sind. Vor kurzem hat das LAG Düsseldorf …
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Was netto bei der Abfindung rauskommt, ist eine wichtige Frage. Zu klären ist aber als erstes, welche Abfindung „brutto“ 2011 überhaupt angemessen ist. Die übliche Abfindung in Ihrer Branche und je nach Größe des Unternehmens können Sie mit unserem Abfindungsrechner ermitteln. Die optimale Abfindung kann deutlich über dem Ergebnis des Abfindungsrechners liegen: Die Abfindungshöhe hängt …
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Das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt hat einen Arbeitgeber zur Zahlung einer saftigen Entschädigung in Höhe von 7.000 € verurteilt, der eine Mitarbeiterin mindestens seit Juni 2008 an ihrem Arbeitsplatz permanent mit einer Videokamera überwachte. Die 24-jährige kaufmännische Angestellte arbeitete in einer hessischen Niederlassung eines bundesweit vertretenen Unternehmens. Gegenüber der Eingangstür des Büros hatte der Arbeitgeber …
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Im Kabinett des Landes NRW wurde am 25.1.2011 ein Referentenentwurf zum LPVG NRW beraten, der nicht nur die von Schwarz-Gelb unter Rüttgers vorgenommenen Verschlechterungen der Rechte des Personalrats zurücknimmt, sondern auch die Arbeitsfähigkeit der Personalvertretungen verbessern soll. Bei der Novellierung des LPVG NRW hat die Landesregierung folgende Ziele: 5 / 5 ( 1 vote )
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