RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Mit solch einem kuriosen Rechtsstreit hatte sich das Arbeitsgericht Bonn zu beschäftigen. Wie der Kölner Express in seiner heutigen Ausgabe berichtet, hat eine Arbeitnehmerin ihren ehemaligen Arbeitgeber auf Berichtigung des Zeugnisses verklagt. Das Besondere an diesem Fall:
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Der ehevertragliche Ausschluss des Versorgungsausgleiches ist im Fall einer sog. Alleinverdienerehe nichtig. Dies geht aus einer Entscheidung des saarländischen Oberlandesgerichts in Saarbrücken (“ UF 18/06) hervor. Nach Auffassung der Richter entstünde in diesem Fall eine einseitige Lastenverteilung, die dem Ehegatten der seinen Beruf aufgegeben
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Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Stade (S 17 AS 230/06) müssen Langzeitarbeitslose ein selbst bewohntes Eigenheim mit Einliegerwohnung nicht unbedingt verkaufen, um Arbeitslosengeld II zu erhalten.
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wie der Bund-Verlag heute mitteilte, hat das das LAG Berlin-Brandenburg (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.01.2007 – Aktenzeichen 17 Sa 1599/06) entschieden, dass das offene Postfach eines Personalrats in der Poststelle der Dienststelle keine Empfangsvorrichtung
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entschied das Bundesarbeitsgericht heute (BAG, Urteil vom 31.05.2007 – Aktenzeichen 2 AZR 306/06, Pressemitteilung) in einem Kündigungsschutzverfahren einer Mitarbeiterin eines kirchlichen Krankenhauses. Die Mitarbeiterin war ursprünglich auf der Intensivstation des Krankenhauses mit Reinigungs- und Servicearbeiten beschäftigt. Nach einem Herzinfarkt arbeitete sie seit mehreren Jahren in der Wäscherei des Krankenhauses. Das Krankenhaus beschloss Anfang 2004, die …
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