RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Der 2. Senat des BAG hat mit seinem Urteil vom heutigen Tage (gerichtliches Aktenzeichen: 2 AZR 200/06) über eine verhaltensbedingte Kündigung wegen des Surfens im Internet während der Arbeitszeit entschieden. Der Senat hat den Rechtsstreit an das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz zur weiteren Sachaufklärung zurückverwiesen.
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das Urteil des Landesarbeitsgerichts München zur Problematik der Zillmerung der Instrumente der betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionszusage etc.), das Arbeitnehmern die ungezillmerte Auszahlung zusprach, finden Sie
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Das Landgericht Stuttgart hat dem Daimler – Chrysler Konzern untersagt, den Smart Diesel als umweltschonend zu bewerben. Der Konzern hatte im Internet wie folgt geworben: „Der bewährte 3-Zylinder-Common-Rail-Turbomotor mit serienmäßigem Dieselpartikelfilter (offenes System) erzielt extrem niedrige Emissionswerte.“ Nach Auffassung von Umweltverbänden ist diese Behauptung nachweislich falsch.
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…sag‘ ich meinen Mandanten immer, wenn sie mir telefonisch irgendwas erzählen wollen, was die Tatvorwürfe des Ermittlungsverfahrens betrifft. Eigentlich eher, weil bekannt ist, dass Telefonate eines Beschuldigten abgehört werden dürfen – jedenfalls, wenn
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Auch noch nicht gehabt. Kommt ein Mandant von mir und legt mir eine Kündigung seines Brötchengebers vor, die er per E-Mail erhalten hat. Wäre er Arbeitnehmer, wäre alles klar, denn nach § 623 BGB muss die Kündigung die gesetzliche Schriftform einhalten und da reicht weder ein
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