RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Eine Gewerkschaft darf – ohne Genehmigung -keine 3000 E-Mails auf dienstliche E-Mailadressen eines Unternehmens versenden, um die dort beschäftigten Arbeitnehmer zu informieren, entschied das Arbeitsgericht Frankfurt (ArbG Frankfurt, Urteil vom 26.04.2007 – Aktenzeichen 11 GA 60/07). Die Entscheidung erging allerdings in einem Eilverfahren
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Wer sich in einem öffentlich zugänglichen Internet-Forum beleidigend über seinen Arbeitgeber äussert, muss die fristlose Kündigung in Kauf nehmen, meint jedenfalls das ArbG Frankfurt am Main (ArbG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.05.2007, Aktenzeichen 22 Ca 2474/06). Das Gericht bestätigte die Kündigung einer Mitarbeiterin einer Zeitarbeitsfirma, die
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Können nach einem Umzug die Gardinen aus der früheren Wohnung des Arbeitsuchenden nicht weiter verwendet werden, ist nach einem Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 02.04.2007 (Az.: S 5 AS 55/07 ER) die zuständige Arbeitsgemeinschaft verpflichtet, zusätzlich zur laufend gezahlten Regelleistung in Höhe von 345 € monatlich die Kosten für die Anschaffung neuer Gardinen im Wege …
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Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 23.04.2007; Az.: I-1 U 204/06) hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob bei Totalschäden die Ersatzsumme ab dem Unfalltag zu verzinsen ist, soweit die Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert liegen.
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Das Oberlandesgericht Celle (Az.: 8 U 199/06) hat einer Kommune eine Mitschuld am Schlaglochschaden eines Autofahrers zugesprochen. Wie die Rechtsanwaltskammer Oldenburg mitteilt,
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