Das Oberlandesgericht Celle (Az.: 8 U 199/06) hat einer Kommune eine Mitschuld am Schlaglochschaden eines Autofahrers zugesprochen. Wie die Rechtsanwaltskammer Oldenburg mitteilt,

musste eine niedersächsische Großstadt einem Autofahrer Schadensersatz zahlen, als dieser auf einer viel befahrenen Durchgangsstraße in ein 20 Zentimeter tiefes Schlagloch gefahren war. Durch den Unfall war ein Reifen beschädigt worden und sind zwei Felgen zu Bruch gegangen.

Obwohl die Gemeinde vor der Unfallstelle Tempo 30 angeordnet und auf Schildern vor Straßenschäden gewarnt hatte, gaben die Richter dem Autofahrer Recht. Die Hälfte der Kosten von rund 2.800 Euro musste der Mann aber selbst tragen. Denn in der Regel treffe Fahrer in solchen Fällen ein Mitverschulden, so die Richter. Dies wird aus dem allgemeinen Sichtfahrgebot hergeleitet, wonach jeder Verkehrsteilnehmer dazu verpflichtet ist, immer nur so schnell zu fahren,dass ihm ein Anhalten vor Hindernissen jederzeit möglich ist.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kommentierungsfunktion ist momentan abgeschaltet.