RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Mit (rechtskräftigem) Urteil vom 27.04.2007 (5 S 48/06) hat das Landgericht Kleve die Klage gegen den Hausratversicherer wegen Schadenersatz der Mikrowelle abgewiesen, welche in Brand geraten war, nachdem die Versicherungsnehmerin ein mit Körnern gefülltes Säckchen in ihrem Mikrowellengerät erhitzt hatte. In der Gebrauchsanweisung sei nämlich ausdrücklich davor gewarnt worden, mit Körnern, Kirschkernen oder Gel gefüllte …
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Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag eine Verschärfung des Strafrechts verabschiedet, wonach Hacker, die in fremde Computersysteme eindringen, künftig mit Gefängnis rechnen müssen, auch wenn sie keine Daten entwenden. Allein die Überwindung von Sicherheitssystemen und der unbefugte Zugang zu besonders gesicherten Daten soll künftig unter Strafe stehen. Auch „Hacker“, welche die Sicherungsbarrieren ohne kriminelle Absicht …
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Mit Urteil vom 28.02.2007 – Aktenzeichen 1 Ca 931/06 hat das Arbeitsgericht Weiden die Ansicht vertreten, die Regelung in § 5 Abs. 2 Satz 2 der Überleitungstarifverträge zum TVÖD (TVÜ) verstosse gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG. Das Urteil ist hier im Volltext einzusehen und
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Wir hatten einige Mandanten, die sich fragten, ob die unterschiedliche Behandlung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes, die zum Stichtag 1.10.2005 gemeinsam mit ihren Ehepartnern in den TVÖD übergeleitet wurden, und jeden, die zwar selbst in den TVÖD übergeleitet wurden, aber deren Partner nicht in den TVÖD übergeleitet wurden, rechtlich in Ordnung sei. Fand hier eine …
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Wie das hessische Landessozialgericht Darmstadt (Az.: L 9 AS 33/06) in einem heute bekannt gewordenen Urteil entschieden hat, können Arbeitagenturen und Kommunen von sog. Hartz – IV Bedarfsgemeinschaften überzahlte Beträge nicht zurückfordern.
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