RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
berichtet die Neue Rheinische Zeitung unter Berufung auf Zoll, Kölner IHK und andere Institutionen.
Weiterlesen >
Das LAG Köln (Beschluss vom 05.03.2007 – 2 TaBV 10/07, Volltext) setzte auf Antrag des Betriebsrats nach § 98 ArbGG eine Einigungsstelle zur Verhandlung über einen Sozialplan mit je zwei Beisitzern ein. Da sich Betriebsrat und Arbeitgeber nicht auf die Person der oder des Vorsitzender der Einigungsstelle einigen konnten,
Weiterlesen >
In der Tat, wenn der Versicherungsvertrag, in die das umgewandelte Entgelt eingezahlt wurde, gezillmert ist. Das meint jedenfalls der Newsletterbeitrag von Biallo.de (mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Felser).
Weiterlesen >
Nachdem es zwischen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Sparkassen-Informatik (SI) zu keiner Einigung über den Abschluss eines Sozialtarifvertrages gekommen ist, haben die Beschäftigten heute erstmals an den Standorten Köln, Duisburg, Karslruhe und Mainz die Arbeit niedergelegt und gestreikt.
Weiterlesen >
Unter anderem mit dieser Frage hat sich die internationale Anti-Korruptionsorganisation Transparency International beschäftigt. Die Antworten finden sich in dem Global Corruption Report 2007 (GCR) wieder, der am 24.05.2007 der Öffentlichkeit präsentiert wurde.
Weiterlesen >