RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Zur Zeit häufen sich in meiner Kanzlei die Anfragen von Agenturen, die Messehostessen anbieten und Promotionsagenturen, die Promotoren für Werbeaktionen beschäftigen, im Hinblick auf den sozialversicherungsrechtlichen Status. Die DRV sieht in Messehostessen bzw. -hosts abhängig Beschäftigte und verlangt von der Hostessenagentur eine Anmeldung und Sozialversicherungsbeiträge, im schlimmsten Fall für knapp 5 Jahre rückwirkend. So schreibt …
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Wir hatten hier bereits darüber berichtet, dass viele Arbeitnehmer, die bei Zeitarbeitsunternehmen als Leiharbeitnehmer angestellt sind, nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 (Az.: 1 ABR 19/10) gute Chancen auf eine (rückwirkende) Gleichstellung hinsichtlich des Lohns mit vergleichbaren Arbeitnehmern der Stammbelegschaft des Entleihers haben. Das Bundesarbeitsgericht hatte entschieden, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften …
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Betriebsräte in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 Arbeitnehmern haben auch bei Ein- und Umgruppierungen nach dem Entgeltrahmen-Tarifvertrag für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie (ERA-TV) ein gesetzliches Beteiligungsrecht nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG. So hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) am 12.01.2010 entschieden, dass der ERA-TV für …
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Arbeitnehmer haben ein Recht, auf der Arbeit mit einer Farbe von Fingernägeln und Haaren zu erscheinen, wie es den persönlichen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Den Arbeitgeber geht es auch nichts an, ob die Haare echt sind – das Tragen von Toupets ist ebenfalls Privatsache und daher erlaubt. Dies hat das Landesarbeitsgericht Köln mit einem Beschluss …
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Ein Mandant von uns, der mehrere gut frequentierte Themenseiten mit Shops im Internet betreibt, wurde wegen eines fremden Fotos in seinem auf einer Webseite eingebundenen astore von Amazon – kostenpflichtig – abgemahnt. Der Abmahnanwalt behauptet, das sei ein Urheberrechtsverstoß. Allerdings hat der Bundesgerichtshof vor kurzem entschieden, dass der Betreiber der Webseite, der fremde Shops wie …
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