Wir hatten hier bereits darüber berichtet, dass viele Arbeitnehmer, die bei Zeitarbeitsunternehmen als Leiharbeitnehmer angestellt sind, nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 (Az.: 1 ABR 19/10) gute Chancen auf eine (rückwirkende) Gleichstellung hinsichtlich des Lohns mit vergleichbaren Arbeitnehmern der Stammbelegschaft des Entleihers haben. Das Bundesarbeitsgericht hatte entschieden, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) mangels Tariffähigkeit alleine keine Tarifverträge abschließen kann. Dies hat zur Folge, dass die von der CGZP abgeschlossenen Tarifverträge wahrscheinlich unwirksam sind. Jetzt hat auch das ZDF-Magazin „Frontal 21“ hierüber berichtet.

In diesem am 18. Januar 2010 gesendeten Bericht hat auch der Arbeitsrechts-Experte Professor Peter Schüren die Ansicht vertreten, dass Leiharbeiter, die nach dem für die Arbeitgeber besonders niedrigen CGZP-Tarif bezahlt worden sind, jetzt rückwirkend auf denselben Lohn klagen, den ein Stamm-Arbeitnehmer am gleichen Arbeitsplatz erhalten hat. Nach diesem Bericht kommen auf die Verleiher immense Forderungen zu: Dierk Hirschel, Chefökonom der Gewerkschaft ver.di,  errechnete eine Nachforderungen von 1,9 Milliarden Euro pro Jahr. Dem Bericht zufolge wurden etwa 40 Prozent aller Arbeitsverträge in der Leiharbeitsbranche bisher nach CGZP-Flächentarifverträgen oder nach noch schlechteren CGZP-Haustarifverträgen abgeschlossen.

Wer den sehenswerten Bericht von „Frontal 21“ verpasst haben sollte, hat Gelegenheit, sich diesen hier anzusehen:

http://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/5/0,1872,8194149,00.html?dr=1

Daniel Labrow
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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