RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Das VG Koblenz hat in seinem Beschluß vom 25. April 2007 – 6 L 258/07.KO – den Antrag eines im Bewerbungsverfahren unterlegenen Richters nach § 123 VwGO zurück gewiesen. Ein Richter, selbst Präsident eines rheinland-pfälzischen Gerichts, bewarb sich auf die vakante Stelle des OLG-Präsidenten.
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Dies mußte ein Autofahrer sich nun vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Az.: 7 L 13/07) sagen lassen. Der Mann war in Deutschland mit einem Blutalkoholwert von 2,38 Promille in eine Verkehrskontrolle geraten.
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Das Gericht (Az.: 5 U 735/06) entschied, dass eine Bank nicht grundsätzlich auf die Risiken einer Kreditabsicherung mit einer Lebensversicherung hinweisen muss. Bei einer späteren Zwangsvollstreckung der Bank kann der Kreditnehmer dann nicht einwenden, die Bank habe ihre Beratungspflichten verletzt.
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berichtet der Spiegel. Die Berechnungen stammen vom
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wie Ver.di Publik in der aktuellen Ausgabe berichtet. Im Auftrag einer Volksbank hatte er vergeblich versucht, eine engagierte Betriebsrätin loszuwerden. Rechtsanwalt Naujoks dient sich selbst an als jemand, der Unkündbare kündigen kann und den Betrieb betriebsratslos macht. O-Ton von seiner Webseite
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