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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

TVÖD – Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst :: Text und mehr

haben wir jetzt erst mal ins Internet gestellt, geplant ist nach Umstellung auf TYPO3

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Veröffentlicht am: 11. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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Schock: Wir wurden aus dem Google Index entfernt

beruhigen Sie sich, es gibt Sie schon gar nicht mehr, ihre Akte ist gelöscht. So oder so ähnlich hiess es wohl in “Das Netz” und es betraf Sandra Bullock. Diesmal hat es also mich erwischt. Mein Webmaster nahe am Rande eines Herzinfarktes. Das Mail:

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Veröffentlicht am: 11. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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Unfallversicherung: Der Westen zahlt für Ost-Altlasten

So entschied nach Mitteilung der Ärztezeitung das Bundessozialgericht (Az. B 2 U 14/06) in Kassel. Der Basketball-Erstligist Frankfurter Skyliners hatte sich einer Beitragsforderung der Berufsgenossenschaft in Höhe von EUR 75.000,00 widersetzt. Begründet wurde dies damit, dass mit dem Großteil des Beitrages alte Schadensfälle aus DDR-Zeiten finanziert würden. Nach Auffassung des Vereins müssten hierfür die Steuerzahler …

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Veröffentlicht am: 11. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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Auch Arbeitslose dürfen warm duschen

so entschied das Landessozialgericht Chemnitz (L 3 AS 101/06) in einem gestern veröffentlichten Urteil. Wie die Süddeutsche Zeitung.de unter Berufung auf dpa soeben mitteilt, seien die Kosten für warmes Wasser zusätzlich zu den Regelleistungen des Arbeitslosengelds II (Hartz IV) zu zahlen.

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Veröffentlicht am: 11. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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Personalvertretungsrecht: Castortransport kein unvorhergesehenes Ereignis

Nach dem Beschluß des VG Lüneburg vom 25.04.2007 – 9 A 3/06 – unterliegt die Anordnung eines 24-stündigen Bereitschaftsdiensts für Polizeibeamte der Mitbestimmung des Personalrats.

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Veröffentlicht am: 11. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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