RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Eine Hausfrau, ein Steuerberater und ein Anwalt werden gefragt, wie viel 2+2 ist. Die Hausfrau antwortet “Vier!”. Der Steuerberater
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Wie der Branchendienst “Logistik Inside” berichtet, versuchte eine 22-jährige mit
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Der Billigheimer der Zustelldienste, Jurex, mag keine Weblogs, wie Kollege Langenhan vom “Handakte Weblawg” mitteilt. Herr Luer steht aber auch auf Kriegsfuß mit dem Spiegel und dem Arbeitsrecht, vor allem dem Betriebsverfassungsrecht, wie nicht nur
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Nee, Herr Meier, so nich. Irgendwie muss ich wohl aus dem normalen Vorgang rausgeflogen sein. Oder es ist Taktik, nach dem Motto, beim dritten Mal sagt jeder “Ja”. Jedenfalls bekomme ich heute eine Uraltspammail, mit der Herr “A. Meier” es noch mal versucht, mich als zahlendes Mitglied der privaten Amateure zu
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Im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung bei der Deutschen Telekom um die Ausgliederung von mehr als 50.000 Beschäftigten in die T-Service-Sparte hat heute, am 04.05.2007, die zuständige Tarifkommission der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) einstimmig die Durchführung einer Urabstimmung beschlossen. Damit dürfte ein Streik unausweichlich werden. Für die Urabstimmung
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