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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

AGG: Frauen liegen beim Gehalt immer noch hinter Männern

so die Süddeutsche Zeitung in dem Beitrag “Wir sind billiger”. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz hin oder her: Bereits früher gab es das Verbot der mittelbaren Diskriminierung nach EU-Recht. Wenig hat sich in der Privatwirtschaft seitdem geändert. Im öffentlichen Dienst geniessen Frauen formal Gleichbehandlung, die Diskriminierung lässt sich aber immer noch statistisch nachweisen. Selbst beim Bundesarbeitsgericht sind nur

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Veröffentlicht am: 28. April, 2007 von RA Michael W. Felser
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Hochschule und Arbeitsrecht: billige Wissenschaftler

Nicht nur das Wissenschaftszeitvertragsgesetz mit der Ausweitung von Befristungsmöglichkeiten sorgt weiter dafür, dass das Prekariat auch unter Wissenschaftlern zunimmt. Auch der nicht wenige Anwaltsbriefköpfe zierenden Lehrbeauftragte

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Veröffentlicht am: 28. April, 2007 von RA Michael W. Felser
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Arbeitsplatzwechsel: Die neuen Jobs der Politiker …

nicht jedem droht Hartz 4 und ALG II. Die Erfinder dieser Lifestyleprodukte für das Prekariat

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Veröffentlicht am: 28. April, 2007 von RA Michael W. Felser
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Müll, Müll und kein Ende: Kölner Müllskandal

Der Bundesgerichtshof hat heute doch entschieden. Bis gestern war nicht sicher, ob die Entscheidung heute verkündet werden kann, da die Rechtslage „schwierig“ war… Jedenfalls steht seit heute fest, daß das Verfahren gegen den früheren (1998 bis 1999) Oberstadtdirektors der Stadt Köln, Dr. Heugel, aufgrund eines formalen Fehlers nunmehr vor dem Landgericht Köln neu verhandelt werden …

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Veröffentlicht am: 27. April, 2007 von RA Michael W. Felser
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BAT (Bundesangestelltentarifvertrag) verfassungswidrig

jedenfalls soweit darin die Beschäftigungszeit geringfügig Beschäftigter nicht bei der sogenannten “Unkündbarkeit” nach § 53 Absatz 3 BAT (Bundesangestelltentarifvertrag) berücksichtigt wird. Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts

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Veröffentlicht am: 27. April, 2007 von RA Michael W. Felser
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