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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Kein Schadensersatz für Sammler von Telefonkarten

So entschied das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 27.02.2007 – Aktenzeichen 3 U 113/06 – und wies die Klage des Telefonkartensammlers auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 9.740 € gegen die Deutsche Telekom ab und bestätigte damit, dass die Gültigkeitsdauer von Telefonkarten für öffentliche Fernsprecher nachträglich bis zum 31.12.2001 durch die Deutsche Telekom beschränkt …

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Veröffentlicht am: 28. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Heute Mahmoud´s schönes Atelier in Knapsack besucht

Wunderbare Atmosphäre! Tolle Bilder! Netter Gastgeber!

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Veröffentlicht am: 28. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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CICERO: Durchsuchung der Redaktionsräume war verfassungswidrig

Mit der Anordnung einer Durchsuchung der Redaktionsräume des Politmagazins CICERO sowie der Beschlagnahme der dort aufgefundenen Beweismittel wurde in verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigter Weise die Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz. 2 Grundgesetz (GG) verletzt. Mit diesem Urteil (27. Februar 2007, Az.: Az. 1 BvR 538/06; 1 BvR 2045/06) gaben die Verfassungsrichter dem Beschwerdeführer, dem …

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Veröffentlicht am: 28. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Zahlungsverpflichtung in AGB für Lebensprognose unwirksam

So entschied das Amtsgericht München mit Urteil vom 16.01.2007 – Aktenzeichen 161 C 23695/06 – und wies die Klage des Internetdienstleisters gegen den Internetnutzer auf Zahlung von 30 € für die Erstellung einer Lebensprognose ab. Das Amtsgericht erachtete die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin, wonach es sich bei der Erstellung der Lebensprognose um …

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Veröffentlicht am: 27. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Scheinselbstständigkeit: Tätigkeit als Postdoktorand ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 08.11.2006 – Aktenzeichen L 9 KR 161/02). Obwohl die Beteiligten eine Postdoktoranden-Vereinbarung geschlossen hatten, in deren Präambel das Interesse des Postdoktoranden an einer Weiterqualifikation in eigenverantwortlicher Tätigkeit in den Vordergrund gerückt worden ist und in der unter ausdrücklichem Hinweis darauf, dass kein Arbeitsverhältnis begründet werde, Regelungen, die auf eine …

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Veröffentlicht am: 24. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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