RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
und die Übernahme eines Schlachthofs stellt einen Betriebsübergang und keine Funktionsnachfolge dar (BAG vom 15.02.2007 – Aktenzeichen 8 AZR 431/06, Pressemitteilung). Deshalb hätte der Kläger rechtzeitig dem Übergang widersprechen müssen. Da der Kläger aber der Meinung war, in der Übernahme des Schlachthofs sei kein Betriebsübergang nach § 613 a BGB zu sehen, sah er zunächst …
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entschied heute – an Weiberfastnacht – das Bundesarbeitsgericht (BAG vom 15.02.2007 – Aktenzeichen 8 AZR 431/06, Pressemitteilung). Kündigungsschutz nach dem aktuellen Kündigungsschutzgesetz haben Arbeitnehmer nur, wenn sie mehr als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sind (sog. Wartezeit nach § 1 KSchG) und wenn der Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer (Azubis zählen nicht mit) hat (sog. …
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Diese Frage hatte das Landesarbeitsgericht noch mit “Nein” beantwortet und die Paginierung in das Organisationsermessen des Arbeitgebers gestellt. Das Bundesarbeitsgericht fand diese Frage offensichtlich spannender und liess wegen grundsätzlicher Bedeutung der Angelegenheit auf die Nichtzulassungsbeschwerde die Revision gegen das abweisende Urteil des Landesarbeitsgerichts zu. Quelle: Bundesarbeitsgericht (BAG, Beschluß vom 23.01.2007 – Aktenzeichen 9 AZN 792/06) …
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Der “Jugendsender” des WDR, Eins Live, strahlt heute, an Weiberfastnacht ein Interview mit Rechtsanwalt Felser rund um das Thema “Karneval im Büro” aus. Die rheinischen Jecken feiern übrigens heute bei schönstem Wetter! Interview, Karneval im Büro, Karnevalsrecht, Karnevalsurteil
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so der Rat des Bundesarbeitsgericht an Arbeitnehmer in einem gestern als Pressemitteilung veröffentlichten Urteil (BAG, Urteil vom 14.02.2007 – Aktenzeichen 7 AZR 95/06). Die Klägerin, die bereits mit mehreren befristeten Arbeitsverträgen bei dem beklagten Arbeitgeber beschäftigt war, hatte um eine Verlängerung des Arbeitsvertrages gebeten. Als der Arbeitgeber ihr einen weiteren befristeten Arbeitsvertrag anbot, wollte die …
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