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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Amtsgericht Aachen: Kein Schmerzensgeld nach Verletzung beim Rosenmontagszug

Kurz vor dem Start in den Straßenkarneval stellt sich die Frage: Was passiert, wenn ich als Zuschauer bei einem Karnevalsumzug durch einen Pralinenkarton oder eine Tafel Schokolade verletzt werde. Kann ich den „Werfer“ oder die Karnevalsgesellschaft in Anspruch nehmen und von ihnen Schmerzensgeld verlangen?

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Veröffentlicht am: 13. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Beamtenrecht: Frühere geringfügige Anstellung wirkt sich pensionserhöhend aus

Das VG Koblenz informiert in seiner Pressemeldung Nr. 6/2007 vom 13.02.2007 über das Urteil vom 30.01.07 – 6 K 1547/06.KO -, wonach Beschäftigungszeiten beim gleichen Dienstherrn vor einer Verbeamtung auch dann Berücksichtigung bei der Bemessung des Ruhegehalts finden können, wenn die frühere Beschäftigung in unterhälftiger Teilzeit ausgeübt wurde.

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Veröffentlicht am: 13. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Karnevalsknigge im Job: Interview RA Felser in WDR 2 Quintessenz

Das Rundfunkinterview zum Beitrag dem Titel “Knigge für den Karneval im Büro” zu finden hier im Internet. Das Interview wird heute im WDR 2 ab 14:30 Uhr übertragen und danach als Podcast veröffentlicht. Interview, Karneval, Karnevalsfeier, Karnevalsknigge, Podcast

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Veröffentlicht am: 13. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres, wenn die Ehefrau von einem anderen Mann schwanger ist

Das OLG Frankfurt/M. (Aktenzeichen 1 WF 89/05) hat entschieden, dass der Umstand, dass die Ehefrau vor Ablauf des Trennungsjahres von einem anderen Mann schwanger geworden ist, eine Härtefallscheidung rechtfertigen kann.

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Veröffentlicht am: 13. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Dresscode und Karnevalskostüm: Pappnase am Arbeitsplatz erlaubt?

Jeden Weiberfastnacht in Köln dasselbe: Beim Privatbankhaus steht eine Sambatänzerin mit dem Popo wackelnd im Bikini am Bankschalter, der Bürovorsteher beim Notar empfängt als YMCA Tänzer, der Polizist ist eh nicht echt. Tja, der Karnevalsdresscode. Die Frage aller Fragen: Muss man oder darf man sich verkleiden? Kütt drop ahn. Letzlich sind die betrieblichen Usancen, pardon …

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Veröffentlicht am: 12. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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