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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Defekter Tempomat führt nicht zur Aufhebung des Bußgeldbescheides

So entschied das Oberlandesgericht Hamm durch Beschluss – Aktenzeichen 2 Ss OWi 200/06 – und führte aus, dass der Betroffene trotz eingeschaltetem, defekten Tempomat verpflichtet ist, die gefahrene Geschwindigkeit zu konrtollieren und somit das Einhalten der Höchstgeschwindigkeit zu gewährleisten.

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Veröffentlicht am: 15. Januar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Ab in die Mitte! Rechtsanwälte und Fachanwälte Felser zieht um!

Nach zehn Jahren in der Kurfürstenstraße 14 packt das Team um den Kanzleigründer Michael W. Felser bis Karneval die Umzugskartons und verabschiedet sich „Ab in die Mitte“. „Wir haben uns in den vergangenen Jahren kontinuierlich zu einer überregional und bundesweit tätigen Kanzlei insbesondere im Arbeitsrecht entwickelt. Entsprechend ist auch der räumliche Bedarf gewachsen“, begründet Rechtsanwalt …

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Veröffentlicht am: 13. Januar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Arbeitslosenversicherung für Selbständige: Sozialgericht Koblenz hält Änderung für verfassungswidrig

Der Blog von Rechtsanwälte und Fachanwälte Felser berichtete vor dem 31.12.2006 bereits über die Gesetzesänderung mit rückwirkendem Ausschluß und die dadurch bestehenden Bedenken im Hinblick auf den Vertrauensschutz der Betroffenen (>> zum Beitrag im FelserBlog). Wir erinnern uns: Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz III) wurde auch langjährig Selbständigen die Möglichkeit …

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Veröffentlicht am: 13. Januar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Unterhalt: Klassenfahrtskosten und Kosten für Nachhilfeunterricht sind kein Sonderbedarf

Das OLG Hamm (Aktenzeichen 6 WF 302/05) hat entschieden, dass die Kosten für Klassenfahrten und Nachhilfeunterricht regelmäßig kein Sonderbedarf sind. Diese Kosten müssen daher in der Regel nicht zusätzlich zu dem laufenden Unterhalt gezahlt werden.

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Veröffentlicht am: 12. Januar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Zielvereinbarung: Nichtstun kostet auch nach LAG Düsseldorf

Juracity.blog hatte bereits an anderer Stelle über das im Zusammenhang mit Zielvereinbarungen häufig auftauchende Problem, daß der Arbeitgeber einer arbeitsvertraglich vorgesehenen Verpflichtung, die Ziele – zumeist jährlich neu festzulegen, nicht nachkommt. Auch das LAG Düsseldorf hat sich in seinem Urteil vom 28.07.2006 – 17 Sa 465/06 – mit solch einem Sachverhalt befaßt.

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Veröffentlicht am: 11. Januar, 2007 von RA Michael W. Felser
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