RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
dank NRW-Innenministerium. Die einmal wöchentlich aktualisierte Portalseite findet man online hier, die alphabethische Übersicht mit Suchfunktion des Bürgerservice Landesrecht online hier. Die Rechtsvorschriften können ausgedruckt und heruntergeladen werden. Die ebenfalls kostenlose Gerichtsentscheidungsdatenbank NRW ist online hier erreichbar. Da können sich die anderen Länder mal ein Beispiel dran nehmen … Michael Felser Rechtsanwalt Rechtsanwälte Felser Gesetze …
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berichtet Lexis-Nexis in seinen neuen Newsletter (zur Nachricht hier). Die Klagen sind am Arbeitsgericht München anhängig. Die Chancen dürften nach den kürzlich vom Bundesarbeitsgericht aufgestellten hohen Anforderungen an die Unterrichtung nach § 613 a Absatz 5 BGB sehr hoch sein (JuracityBlog berichtete mehrfach). Den Mitarbeitern könnten Schadensersatzansprüche zustehen, allerdings können die Mitarbeiter auch dem Übergang …
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So entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht mit Urteil vom 16.11.2006 – Aktenzeichen 12 U 72/06 – und wies die Klage des klagenden Versicherungsnehmers gegen seine Vollkaskoversicherung auf Ersatz des Unfallschadens ab. Der Kläger verursachte zunächst einen Verkehrsunfall, verließ den Unfallort und begab sich zu der Wohnung einer Bekannten, in welcher ihn die Polizei wenig später betrunken …
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so das LG Berlin in dem heutigen Newsletter (online hier) von www.biallo.de. Der Vermieter hatte im Mietshaus 13 Überwachungskameras installiert, um Graffitis zu unterbinden. Das hielt das Berliner Landgericht für übertrieben und verbot es. Michael Felser Rechtsanwalt Rechtsanwälte Felser Überwachungskamera, Biallo, Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Videoüberwachung, Webcam
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Das LAG Baden Württemberg hat sich in seinem Urteil vom 06.11.2006 – 4 Sa 28/06 – mit einem Klassiker des Befristungsrechts befaßt – dem Schriftformerfordernis nach § 14 Abs. 4 TzBfG. Stellt es sich für den Arbeitgeber grundsätzlich als problematisch im Hinblick auf die Wirksamkeit einer Befristung dar, wenn der Arbeitnehmer die Arbeit vor Unterzeichnung …
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