RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
gegenüber den davon letztlich davon betroffenen Arbeitnehmern, so das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 24.08.2006 Aktenzeichen 8 AZR 414/05). Der Betriebsrat hat zwar einen Vertrag mit dem Anwalt, aber keinen Schaden. Die Arbeitnehmer haben zwar einen Schaden, wenn der Anwalt einen Bock geschossen hat, aber keinen Vertrag mit dem Anwalt. Der Anwalt hatte eine Möglichkeit vorgeschlagen, um …
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“Die zum Müller-Konzern gehörenden Unternehmen verarbeiten in ihren Produkten Milch von Kühen, die auch gentechnisch veränderte Futtermittel, insbesondere gentechnisch veränderten Mais erhalten. Darauf hatte die Umweltorganisation Greenpeace in verschiedenen Kampagnen sowie in einem “Einkaufsratgeber” hingewiesen, um den Verbraucher auf eine nach ihrer Auffassung bestehende Informationslücke aufmerksam zu machen. Die seit Mitte April 2004 in der …
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berichtet Heise unter Bezugnahme auf eine Untersuchung von Infratest. Männer, wir sind nicht mehr unter uns. Oder um es nicht mit Frau Deter, sondern mit anderen Worten zu sagen: „Ist Weibsvolk anwesend?“ Michael Felser Rechtsanwalt Rechtsanwälte Felser Keine vorhanden
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Wie der Kölner Stadtanzeiger heute morgen berichtet, hat die StA Ulm bundesweit 400 (!) Wohnungen von Aussendienstmitarbeitern des bekannten Generikaherstellers “Ratiopharm” durchsucht. Verdacht: Die Firma soll Ärzte mit kleinen und grösseren Aufmerksamkeiten zu Verschreibungen ihrer Medikamente gebracht und damit einen Schaden für die Krankenkassen verursacht haben. Die Staatsanwaltschaft wurde zur Wiederaufnahme der bereits eingestellten Ermittlungen …
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So entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht mit Urteil vom 10.01.2006- Aktenzeichen 6 U 64/05 – und wies die Schadensersatzklage eines Skifahrers gegen einen vor ihm fahrenden Snowboardfahrer ab, der plötzlich einen Schwung zur Seite machte und es zur Kollision kam. Der klagende Skifahrer erlitt durch die Kollision einen Schlüsselbeinbruch und mehrere angebrochene Rippen.
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