RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Das VG Hannover beschäftigt sich in seinem Bescheid vom 22.11.2006 – 13 A 2316/03 – mit der Frage, inwieweit sich aus der Festsetzung des Grades der Behinderung (GdB) auch Rückschlüße über die Festsetzung der Minderung der Erwerbsunfähigkeit (MdE) z.B. im Versorgungsrecht der Beamten nach dem BeamtVG ergeben. Das Verhältnis dieser beiden Rechtsbegriffe zueinander wird in …
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könnte man denken, wenn man die aktuelle News zum Börsengang von OpenBC bzw. neuerdings Xing auf Spiegel Online liest: “INTERNET-KONTAKTPLATTFORM OpenBC will am 7. Dezember an Börse In wenigen Tagen will Business-Kontaktbörse OpenBC/Xing eigene Aktien zum Kauf anbieten. Das Börsendebüt ist für den 7. Dezember vorgesehen. Beobachter rechnen mit einem dreistelligen Emissionserlös.” Dreistelliger Emissionserlös? Dann …
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Das BAG hat sich in seinem Urteil vom 21. November 2006 – 9 AZR 97/06 – mit der insolvenzrechtlichen Einordnung von Ansprüchen des Arbeitnehmers auf Urlaub, Urlaubsentgelt und Urlaubsabgeltung befaßt. Die insolvenzrechtliche Einordnung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis ist für den Arbeitnehmer, der zunächst auch nach Eröffnung des Verfahrens nicht durch den Insolvenzverwalter nicht gekündigt …
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Darf die Presse alles sagen, schreiben und senden, ohne in Konflikt mit dem Strafrecht zu kommen? Wenn es nach der Bundesregierung geht, wird das Bundesverfassungsgericht, das sich seit vergangenen Mittwoch mit der Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktion in den Redaktionsräumen der Zeitschrift CICERO beschäftigt, diese Frage mit Nein beantworten. “Ein Journalistenprivileg kann es unseres Erachtens nicht geben“, …
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so das Bundesarbeitsgericht (BAG vom 23.11.2006 – Aktenzeichen 8 AZR 349/06) und bestätigte damit seine nachhaltig umstrittene Rechtsprechung zum wiederholten Mal. Grundsätzlich ist ein in Zusammenhang mit einer Betriebsübernahme nach § 613 a BGB abgeschlossener Aufhebungsvertrag wegen Umgehung des Kündigungsverbotes des § 613 Absatz 4 BGB unwirksam. Beliebt war es, Arbeitnehmern einen Aufhebungsvertrag anzubieten verbunden …
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