RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
so das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 21. November 2006 – 9 AZR 176/06). Schwerbehinderte Beschäftigte sind auf ihr Verlangen hin von Mehrarbeit freizustellen. Mehrarbeit ist jede über 8 Stunden hinaus gehende werktägliche Arbeitszeit. Die mit einem Grad der Behinderung von 60 (GdB) schwerbehinderte Klägerin, die bei der Caritas beschäftigt war, hat nach § 124 SGB …
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so meint es jedenfalls ein Kollege von Bird und Bird laut Beck-Verlag und Pressemitteilung. Das Arbeitsgericht Münster (Urteil vom 24.10.2006 – 3 Ca 1023/06) meint, dabei einer Ansicht in der spannenden Diskussion folgend, der TVÖD löse den BAT nicht automatisch ab. Wen´s interessiert: Das meinen auch Hümmerich/Mässen, NZA 2005,961. Für eine automatische Ablösung sind die …
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so das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 08.08.2006 Aktenzeichen 2 Sa 401/06). Die Parteien stritten darüber, ob zwischen ihnen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht und um Entgeltansprüche. Die Klägerin war als Raumpflegerin tätig. „Die Klägerin ist Empfängerin von Arbeitslosengeld II. Mit Arbeitsplatzvorschlag der A. Landkreis B-Stadt (im Folgenden: A.) vom 07.04.2005 wurde der Klägerin die Tätigkeit zur …
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So entschied das Sozialgericht Dortmund mit einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 23.03.2006 – Aktenzeichen S 39 P 84/04 – dass rituelle Waschungen einer moslimischen Gläubigen bei der Ermittlung des Hilfebedarfs wegen Leistungen aus der Pflegeversicherung nicht zu berücksichtigen sind. Die 61-jährige türkische Klägerin betet fünfmal täglich zu Gott
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so das OVG Niedersachsen vom 02.11.2006 Aktenzeichen 9 B 1/06 in Sachen Castor-Transport. Jedenfalls die Anordnung von 24-stündigen Bereitschaftdienstes während des Castortransportes unterliegt danach nach § 66 Abs. 1 Nr. 1 a NPersVG der Mitbestimmung des Personalrates. Nach dem neuen – insoweit richtlinlienkonform überarbeiteten – Arbeitszeitgesetz handelt es sich bei Bereitschaftsdienst um Arbeitszeit. Bei dem …
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