RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Das Bundesverfassungsgericht hat uns erhört: Nachdem der Juracityblog kritisiert hatte, dass die Vorlage des Bundesgerichtshofes zur entsprechenden Tariftreueregelung des Berliner Vergabegesetzes bis heute ohne Antwort des BVerfG blieb (JuracityBlogBeitrag), hat das BVerfG jetzt per Pressemitteilung verlautbaren lassen: Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge verfassungsgemäß Nach § 1 Abs. 1 Satz 2 …
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Das OLG Köln (Aktenzeichen 4 UF 183/05) hat entschieden, dass die Kindesmutter den Familiennamen des Kindes nur unter engen Voraussetzungen in den Familiennamen ihres neuen Ehemannes ändern kann. Nach der gesetzlichen Regelung ist eine Änderung nur möglich, wenn dies zum Wohle des Kindes erforderlich ist. Dabei sind nach Ansicht des OLG Köln strenge Anforderungen zu …
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Das OLG Köln (Aktenzeichen 4 UF 172/05) hat entschieden, dass ein Unterhaltspflichtiger, der seine Arbeitsstelle gekündigt und sich selbständig gemacht hat, den Unterhalt nicht mit der Begründung kürzen kann, er habe weniger Einkünfte als vorher im Angestelltenverhältnis.
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So entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 31.10.2006 – Aktenzeichen VI ZR 223/05 – und wies die Klage eines Kunden ab, der sich bei dem beklagten Einzelhändler eine Flasche Limonade gekauft hat, bei deren Explosion sich der Kunde erheblich verletzt hat. Seinen Schadenersatzanspruch begründete der klagende Kunde damit, dass der Verkäufer es unterlassen habe, die …
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Eine echte Falle für Arbeitnehmer und selbst Rechtsanwälte ist § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG), nach dem gegen eine Kündigung binnen drei Wochen nach Zugang Klage zu erheben ist. Das LAG Hamm (Urteil vom 11.05.2006 Aktenzeichen 2151/05, Pressemitteilung vom 20.10.2006 hier) hat nun entschieden, dass die 3-Wochenfrist auch auf eine Kündigung anzuwenden ist, bei der das Kündigungsschutzgesetz …
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