RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Die Wahlvorstände sind bei den Betriebsratswahlen 2010 im Endspurt angelangt, viele Betriebsräte sind schon gewählt und konstituieren sich gerade. Allen neugewählten Betriebsratsmitgliedern wünschen wir viel Erfolg in der neuen bis 2014 dauernden Amtszeit. Wir unterstützen Betriebsratsmitglieder und Betriebsratsvorsitzende nicht nur durch unsere anwaltliche Tätigkeit, sondern auch durch Betriebsratsseminare, vor allem in Köln und Hamburg. Betriebsratsarbeit …
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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat (Stand 1.4.2010) wie jedes Quartal wieder ein aktualisiertes Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge veröffentlicht. Derzeit gibt es 460 Tarifverträge, die für allgemeinverbindlich erklärt wurden, also in der jeweiligen Branche nicht nur auf tarifgebundende, sondern auch auf nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer Anwendung finden. Eine weitere Variante, …
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Betriebsratsmitglieder leisten Betriebsratsarbeit während des Restmandat s ohne Lohn (Gehalt / Entgelt), entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem aktuellen Urteil (BAG vom 6.5.2010 – 7 AZR 728/08). Betriebsratstätigkeit sein ehrenamtliche Arbeit und werde nur aufgrund der ausdrücklichen Regelungen im Betriebsverfassungsgesetz (§ 37 BetrVG) vergütet. Dabei könne das Betriebsratsmitglied allerdings nur
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Hochschullehrer, insbesondere Uni-Professoren, gehen gerne Nebentätigkeiten nach, nicht zuletzt auch um den praktischen Bezug in Forschung und Lehre nicht zu verlieren. Eine aktuelle Querschnittsprüfung des Landesrechnungshof in NRW hat nun ergeben, dass ca 1/3 der Professoren einer Nebentätigkeit nachgeht, viele indes ohne die erforderliche Genehmigung. Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung in NRW hat …
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Nein, haben wir mehrfach bekräftigt, auch wenn der Arbeitsvertrag es verbietet, man darf über sein Gehalt auch mit Kollegen reden – allerdings fehlte bisher ein Beleg für unsere Meinung aus der höheren arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung. Die in fast jedem zweiten Arbeitsvertrag zu findende Klausel, nach der der Arbeitnehmer verpflichtet ist, über die Höhe seines Gehalts Stillschweigen …
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