RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
In dem Berufungsverfahren zum viel diskutierten Skandal-Urteil im Maultaschen-Fall haben die Parteien im Verhandlungstermin nach gerichtlichem Vergleichsvorschlag einen bis zum 30. April 2010 widerruflichen Vergleich geschlossen. Nach dem Arbeitsgerichtsgesetz ist durch die Arbeitsgerichte in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Einigung hinzuwirken. Insofern hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Kammer Freiburg) den Parteien einen Vergleichsvorschlag gemacht, …
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Wie die Rheinische Post in der Ausgabe vom 30. März 2010 berichtet, wird nun auch bei der Rheinbahn AG in Düsseldorf die Wahl des Betriebsrats angefochten. Anfechtungsgrund soll hiernach sein, dass die Arbeitnehmer der Rheinbahn-Immobilien GmbH mitgewählt hätten. Eine fehlerlose Betriebsratswahl ist die absolute Ausnahme. Die meisten Betriebsratswahlen bleiben aber unangefochten. Daher nehmen wir die …
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Das Thema Kindesmissbrauch beschäftigt aktuell nicht nur die Medien, sondern auch das Bundesverwaltungsgericht, dass sich mit einem Fall ausserdienstlichen sexuellen Missbrauchs durch einen Staatsdiener zu befassen hatte. In dem Verfahren vor dem Leipziger Gericht ging es um ein Disziplinarklageverfahren gegen einen Berliner Justizvollzugsbeamten im Ruhestand, in dem die Vorinstanzen auf die Höchstmaßnahme, nämlich Aberkennung des …
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Viele Konzerne gehen zunehmend dazu über, Neueinstellungen nur noch über Töchter mit Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis vorzunehmen, die die neuen Kollegen dann innerhalb des Konzerns „verleihen“. Schöner Effekt für die Unternehmen: Sie vereinbaren den MTV BzA/DGB und können dann das Gleichstellungsgebot (Equal Pay) umgehen. Dabei handelt es sich in Wirklichkeit also um Tarifflucht. Der zunehmende Missbrauch hat nicht …
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Ein Schocker für alle Osterhasen und andere Arbeitnehmer, die an Ostern arbeiten müssen. Das Bundesarbeitsgericht hat dem Ostersonntag in einem Urteil, dass einem spontan die Ohren aufstellt, den Feiertagscharakter aberkannt. So heißt es in der Pressemitteilung: „Ostersonntag ist kein gesetzlicher Feiertag.“ Müssen nun alle Arbeitnehmer am Ostersonntag Urlaub nehmen oder ganz normal zur Arbeit gehen? …
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