RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Eine Abfindung (Entlassungsentschädigung) ist auch dann voll auf das Arbeitslosengeld II (ALG II) anzurechnen, wenn die Abfindung vom Arbeitgeber verspätet gezahlt wird, also bei normalem Verlauf die Abfindung noch während der Bezugszeitraums von Arbeitslosengeld I anrechnungsfrei ausgezahlt worden wäre, das entschied das Bundessozialgericht
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Weihnachtsgeschenke im Beruf – wer zuviel nimmt, riskiert den Job, titelt der EXPRESS am 8.12.2009. In dem Beitrag von Jennifer Scott werden neben den strengen Regeln für Beamte und Amtsträger und der Angestelltenbestechung für Beschäftigte in der privaten Wirtschaft auch die besonderen Regelungen für Pflegepersonal in Heimen, Ärzte und Apotheker und die Fallstricke anschaulich erklärt. …
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Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat festgestellt, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist und damit die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin vom 1.4.2009 (35 BV 17008/08) bestätigt, die Aufsehen in Presse, Funk und Net erregt hatte. Die christliche Tarifgemeinschaft CGZP werde durch einzelne Gewerkschaften – Christliche Gewerkschaft Metall (CGM), die Gewerkschaft …
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Na, im Dezember häufen sich ja die Beiträge in den Medien über das, was man nicht darf und nicht soll auf der Weihnachtsfeier und das erlaubt ist. Dass es auf der Weihnachtsfeier im Betrieb nicht immer nur heiter und besinnlich, sondern durchaus mal drüber und drunter geht, zeigt ein aktueller Beitrag im Kölner Express mit …
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Das Bundesverwaltungsgericht hat bekanntlich im Februar 2009 entschieden, dass die Altersgrenze nach der Laufbahnverordnung in NRW rechtswidrig ist und die LVO für nichtig erklärt. Die daraufhin zahlreich gestellten Anträge auf Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern, die die Altersgrenze bereits überschritten hatten, lehnt die Bezirksregierung trotzdem in vielen Fällen ab. Begründung:
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