Der stets unkonventionell gekleidete Herr Schlecker, Inhaber der gleichnamigen Drogeriekette, fällt auch bei der Einhaltung des in Deutschland für alle verbindlichen Arbeitsrechts aus der Rolle. Das ist zwar nichts wirklich Neues, aber jetzt scheint bei Schlecker ein arbeitsrechtlicher Amoklauf stattzufinden: Wie das Netzwerk IT berichtet, versucht Schlecker mit 11 Kündigungen in Stuttgart und 3 Kündigungen in Böblingen die Betriebsratswahlen zu verhindern. Ver.di hat darauf schon mit einer Strafanzeige wegen Behinderung der Betriebsratswahlen geantwortet. Gerüchten zufolge soll ein „Schwarzbuch Schlecker“ in Arbeit sein, dem Vorbild des Schwarzbuch Lidl folgend, dass den Discounter schliesslich zur Einnahme von (grüner) Kreide zur Verbesserung des öffentlichen Ansehens veranlasste. Menschen mit Charakter kaufen besser bei ebensolchen Unternehmen. Da gibt es ja auch noch eine Drogeriekette, die mit sozialen Ideen ihr Image gestaltet. Jeder nach seiner Art.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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