noch im April über den Widerspruch einiger Mitarbeiter gegen den Betriebsübergang von Siemens auf Benq. Siemens ist der Ansicht, der Widerspruch sei nicht fristgerecht erfolgt und ausserdem verwirkt, die Arbeitnehmer meinen, das Unterrichtungsschreiben von Siemens sei nicht ordnungsgemäß und könne daher die Widerspruchsfrist nicht auslösen. Die bisherige Rechtsprechung des LAG Düsseldorf zur Betriebsübernahme von Agfa Gevaert auf Agfa Photo (wir berichteten mehrfach) und die Meinung des Bundesarbeitsgerichts im Fall Agfa Photo bestätigen die Arbeitnehmer. Wenn das Unterrichtungsschreiben tatsächlich nicht ordnungsgemäß ist (und dem Autor dieser Zeilen werden auch heute noch – trotz dieser Rechtsprechung – regelmäßig Unterrichtungsschreiben vorgelegt, die den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechen), dann werden die Siemens Mitarbeiter wohl den Rechtsstreit gewinnen. Wie immer, heißt das aber nicht, dass man dann schon am Ziel ist …

Pressemitteilung des Landesarbeitsgericht Düsseldorf zum Termin am 29.04.2008 
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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