Siemens hat offensichtlich Probleme mit dem Betriebsübergang auf Benq. Der ehemalige Betriebsratsvorsitzende Gerber gewann erstinstanzlich eine Klage gegen seinen Arbeitgeber, weil das Unterrichtungsschreiben, das § 613 a Abs. 5 BGB vorschreibt, nicht vollständig und damit nicht ordnungsgemäss gewesen sei. So das Arbeitsgericht Wesel. Die Anforderunngen des Bundesarbeitsgerichts und der Landesarbeitsgerichte an ein solches Unterrichtungsschreiben sind sehr hoch, wie der Fall Agfa Photo“ zeigt (JuracityBlog berichtete). Der von Michael Gerber später erklärte Widerspruch (§ 613 a Abs. 6 BGB) gegen den Übergang seines Beschäftigungsverhältnisses führte daher zum „Rücksprung“ zum alten Arbeitgeber, der Siemens AG. Weiteren 14 Beschäftigten, deren Klage noch beim Arbeitsgericht Wesel anhängig sind, will Siemens jetzt „vorsorglich“ kündigen, berichtet die IG Metall. Siemens scheint das erstinstanzliche Urteil nun sehr ernst zu nehmen.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Kommentierungsfunktion ist momentan abgeschaltet.