Anders als das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Juracity berichtete) sieht das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Eingruppierung im Zuge der Einführung des Entgeltrahmenabkommen (ERA) zusteht (LAG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 16. 01.2009 – 5 TaBV 2/08 und 02. 02.2009 – 4 TaBV 1/09). Wegen grundsätzlicher Bedeutung dieser Rechtsfragen ist die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht jeweils zugelassen worden, so dass vielleicht noch 2009 mit einer Entscheidung des BAG gerechnet werden kann.

Beschluß des LAG Düsseldorf zum Entgeltrahmenabkommen

Beschlüsse des LAG Baden-Württemberg zur Einführung von ERA Volltext

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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