Um die Folgen der Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag für das Arbeitslosengeld (Sperrzeit / Sperrfrist oder Anrechnung Abfindung) ranken sich zahlreiche Gerüchte. Eins der verbreitetsten Rechtsirrtümer ist die vermeintliche Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld (tatsächlich die absolute Ausnahme). Häufiger kommt es allerdings zur Anordnung einer Sperrzeit nach Abschluß eines Aufhebungsvertrag es (in 25 % aller Fälle von Sperrzeiten, fast 200.000 mal pro Jahr). Fast genauso häufig wäre die Sperrzeit (12 Wochen ohne Arbeitslosengeld) auch vermeidbar, wenn man den Anwalt rechtzeitig aufgesucht hätte, also bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist. Deshalb: „Nie ohne meinen Anwalt“.

Folgende Meinungen sind z.B. falsch:

Eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld bekommt man, wenn man wegen einer anderen Stelle kündigt (so der Petent auf Openpetition). Denn: man bekommt keine Sperrzeit, wenn man wirklich wegen einer anderen nachweislich fest zugesicherten Stelle einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet.

Eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld droht, wenn man nach der Elterzeit kündigt oder einen Aufhebungsvertrag schließt, um sich der Erziehung der Kinder zu widmen. Denn: Man bekommt Arbeitslosengeld, wenn man wegen der konkreten Umstände Job und Kindeserziehung nicht unter einen Hut bekommt.

Hier könnten 10 weitere Rechtsirrtümer zum Thema „Aufhebungsvertrag und Arbeitslosengeld“ stehen. Vielleicht folgt bald eine Fortsetzung. Na, einen habe ich noch:

Bei einer Abfindung zwischen einem Viertel und einem halben Bruttogehalt je Jahr der Betriebszugehörigkeit gibt es keine Sperrzeit. Irrtum: die Arbeitsagentur ist weitaus strenger, auch wenn die Abfindung so gering ausgefallen ist, ein Verzicht auf eine angemessene Abfindung lohnt daher auf keinen Fall ;-).

Maßgeblich ist die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und der Sozialgerichte, für die Praxis interessant aber auch die Durchführungsanweisungen (DA) der Arbeitsagentur (natürlich nur die neueste Fassung!).

Mehr zu den Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld unter http://www.aufhebungsvertrag.de und http://www.sperrzeit.com.

Auf Aufhebungsvertrag.de oder felser.de können Sie auch den Aufhebungsvertrag auf Risiken checken lassen (AufhebungsvertragsCheck).

Michael W. Felser
Rechtsanwalt

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