Schadensersatz wegen Ausländerfeindlicher Parolen
Ausländerfeindliche Parolen auf Firmentoilette führten leider nicht zu Schadensersatzforderungen. Auf einer Firmentoilette (Herren) standen unter anderem so nette Parolen wie: „Scheiß Ausländer“ Obwohl dies seit längerer Zeit gegenüber der Firmenleitung moniert wurde, unternahm die Firmenleitung nichts. Daraufhin riefen betroffene Arbeitnehmer das Arbeitsgericht an. Sie wollten eine Entschädigung wegen Diskriminierung, und zwar in Höhe von
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Veröffentlicht am: 17. Oktober, 2009 von RA Michael W. Felser
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