Arbeitsrichter in Baden-Württemberg arbeiten im Akkord: 180 Minuten für jede Kündigung
Das Arbeitsgericht der Zukunft: durchorganisiert wie die Produktion bei Porsche und Toyota. 180 Minuten hat jeder Arbeitsrichter in Baden-Württemberg für eine Kündigung (Kündigungsschutzklage), 440 Minuten für eine Eingruppierungsklage. Das größere Problem ist, dass selbst dies Theorie ist. Zur Zeit erleben die Arbeitsgerichte
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Veröffentlicht am: 26. Juli, 2009 von RA Michael W. Felser
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