Sanierungs- und Beschäftigungssicherungstarifvertrag
In immer mehr Branchen und Betrieben greift die sogenannten Sanierungs- und Beschäftigungssicherungstarifvertrag um sich. Sein Kennzeichen: Die Unternehmen versprechen Investitionen, die Mitarbeiter erbringen einen Beitrag, verzichten auf Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Bezahlung von Mehrarbeit, erhalten dafür einen tariflichen Kündigungsschutz während der Laufzeit. Betriebsbedingte Kündigungen werden als Gegenleistung des Unternehmens ausgeschlossen, meist auch Outsourcing und Betriebsänderungen. Manche …
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Veröffentlicht am: 22. Juli, 2009 von RA Michael W. Felser
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